Mitgliedschaften
Es gibt in der DGK verschiedene Formen der Mitgliedschaften sowohl für Einzelmitglieder wie auch für Ausbildungsinstitute und Berufsorganisationen.
Je nach Ausbildungsstand und beruflicher Erfahrung können Sie sich für die jeweilige Mitgliedschaft bewerben.
Dazu laden Sie sich die jeweiligen Antragsformulare herunter, schicken Sie eingescannt zurück an das Sekretariat :
Die Antragsformulare finden Sie im unteren Abschnitt auf dieser Seite.
Nach einer gewissen Bearbeitungszeit von ca. 1- 2 Monaten können Sie eine Rückmeldung erwarten.
Die Mitgliedschaften sind jeweils zum Ende des Kalenderjahres kündbar.
>> Zusammenfassung der verschiedenen Arten der DGK–Mitgliedschaften (pdf)
Anträge und Voraussetzungen für die verschiedenen Mitgliedschaften:
1 Voraussetzungen für die ordentliche volle Mitgliedschaft:
Kernpunkt der Aufnahmebedingungen ist der glaubwürdige Nachweis über die Erfüllung folgender Mitgliedschaftskriterien:
Die EABP hat im Oktober 2014 ihre Mitgliedschaftskriterien den etwas höher angesetzten Trainingsstandards der EAP angepasst, die sich wiederum an den Kriterien und Qualitätsstandards des ECP (durch die EAP präsentiert) orientieren. Diese neuen Standards sind seit dem 1.1.2017 auch in der DGK gültig.
Dabei wird eine Gesamtzahl von 1.400 Trainingsstunden zu Grunde gelegt, bestehend aus:
1) Mindestens 600 Stunden Berufsausbildung als Psychotherapeut/In über eine Periode von mindestens 4 Jahren, von denen mindestens 400 Stunden bei einer anerkannten Richtung der Körperpsychotherapie absolviert werden müssen.
Wenn diese Kriterien nicht vollständig erfüllt werden, können andere dokumentierte Formen von Aus- und Fortbildung, die die Bemühung um professionelle Weiterentwicklung nachweisen, als Äquivalent anerkannt werden.
2) Mindestens 250 Stunden (vorher 150) einer fortlaufenden Einzel- oder Gruppen-Körperpsychotherapie. Wenigstens 100 Stunden davon sollten individuelle Einzelstunden sein. Diese individuellen Therapiestunden sollen bei einem/r berufsmäßig bezahlten Körperpsychotherapeuten/In stattfinden (idealerweise nicht beim Ausbilder). Einzel- und Gruppensitzungen werden gleichwertig als Stundenzahl gerechnet. (Vorher wurde eine dreistündige Gruppensitzung gleichgewertet mit einer Einzelstunde.) Wenn diese Kriterien nicht vollständig erfüllt werden, können nachgewiesene Psychotherapiestunden mit anderem methodischen Hintergrund als Äquivalent anerkannt werden.
Zum Abschluss der Ausbildung in der KPT braucht es für die volle Mitgliedschaft eine schriftliche und praktische Abschlussarbeit durchgeführt und evaluiert durch das Ausbildungsinstitut.
>> Trainings-Standards-2006 (pdf)
3) Ein Minimum von wenigstens 150 Stunden (vorher 75) professioneller Supervision durch eine/n Körperpsychotherapeuten/In, entweder in der Gruppe oder als Einzelsupervision – oder etwas Gleichwertiges. Gruppen und Einzelstunden zählen gleichwertig.
Wenn diese Kriterien nicht vollständig erfüllt werden, kann nachgewiesene Supervision in anderen Methoden/Verfahren als Äquivalent anerkannt werden. (Als Supervision gelten auch Supervisionsanteile in den Ausbildungsmodulen, außerhalb der Ausbildungsseminare im Rahmen der Ausbildung und Supervision nach Abschluss der Ausbildung.)
4) Mindestens 400 Stunden bezahlter beruflicher Praxis als KörperpsychotherapeutIn über einen Zeitraum von zwei Jahren, entweder als Gruppen- oder Einzelsitzungen – oder etwas Gleichwertiges. Wenn diese Kriterien nicht vollständig erfüllt werden, kann andere professionelle Erfahrung in verwandten Feldern anerkannt werden als Äquivalent mit angemessenen schriftlichen Nachweisen.
Die erforderlichen Stunden für persönliche Therapie und Selbsterfahrung, Supervision und professionelle Praxis können integraler Bestandteil des Ausbildungsprogramms sein oder können außerhalb, vor oder nach der Ausbildung erfolgt sein.
Zum Abschluss der Ausbildung in der KPT braucht es für die volle Mitgliedschaft eine schriftliche und praktische Abschlussarbeit durchgeführt und evaluiert durch das Ausbildungsinstitut.
5) Für eine Mitgliedschaft in der DGK ist zudem der Nachweis einer Heilberufserlaubnis nach deutschem Recht (ärztliche oder psychologische, psychotherapeutische Approbation; großer oder kleiner Heilpraktiker) unabdingbar.
6) Wenn Sie eine abgeschlossene Ausbildung in einem vom Forum der EABP anerkannten Ausbildungsinstitut haben, können Sie direkt die volle Mitgliedschaft der DGK/EABP beantragen.
Die folgenden Nachweise müssen in diesem Fall dem Antrag beigefügt werden:
- Das Abschlusszertifikat des Ausbildungsinstituts und ein Brief vom Ausbildungsinstitut, der Ihre Zertifizierung bestätigt.
- Der Nachweis über die professionelle Praxis nach dem Ausbildungsabschluss: 400 Stunden professionell supervisierter Praxistätigkeit als Körperpsycho-therapeut über einen Zeitraum von zwei Jahren.
- Ein Lebenslauf
- Eine Heilberufserlaubnis
Nach positivem Bescheid über Ihren Antrag erhalten Sie eine Mitgliedschafts-urkunde und ein Lastschriftformular für die Mitgliedschafts-Jahresgebühr. Diese liegt zur Zeit bei Euro 210.-. (Davon werden z. Zt. 53% an die EABP für europäische und internationale Politik abgeführt.)
Als ordentliches Mitglied der DGK sind Sie automatisch Mitglied der EABP.
Antragsformulare für die volle Mitgliedschaft zum Download hier:
Antragsformulare 2024 (pdf) | Ethikrichtlinien
>> Download – Kriterien für eine DGK-Mitgliedschaft (pdf)
1.b Veränderte Ausbildungsstandards für ausgebildete approbierte PsychotherapeutInnen:
Seit September 2018 hat die EABP/DGK für bereits vollqualifizierte Psychotherapeuten veränderte Ausbildungsstandards beschlossen, die für eine volle Mitgliedschaft in der DGK/EABP ausreichend sind.
Danach sollte die Gesamtdauer einer Qualifizierung in der Körperpsychotherapie mindestens drei Jahre betragen. Mindestens zwei der drei Ausbildungsjahre müssen bei derselben Einrichtung und innerhalb von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren absolviert werden.
Die Gesamtzahl der Stunden sollte mindestens 700 betragen (das ist die Hälfte der EAP- und EABP-Ausbildungsstandards für Personen ohne abgeschlossene psychotherapeutische Ausbildung.)
Die Trainingsstunden (direkte Unterrichtsstunden) in Körperpsychotherapie sollten mindestens 300 betragen.
Mindestens 250 Gesamtstunden an Selbsterfahrung in Gruppen-oder Einzeltherapie sind insgesamt erforderlich. Dabei werden die in der Primärausbildung erfolgten Selbsterfahrungsstunden anerkannt.
Für Psychotherapeuten, die in ihrer Grundausbildung weniger als 100 Stunden Eigentherapie absolviert haben, werden 120 Stunden körperorientierte Einzeltherapie verlangt. Für diejenigen, die bereits eine Eigentherapie mit mehr als 100 Stunden absolviert haben, sind mind. 60 Stunden körperorientierte Einzeltherapie erforderlich. (Auch Gruppentherapiestunden können anerkannt werden, aber diese sind auf 40% der gesamten persönlichen Therapiestunden begrenzt. Das Minimum der körperorientierten Einzeltherapie liegt in jedem Fall bei 60 Stunden.)
Erforderlich für eine Mitgliedschaft sind weiterhin 250 klinische Stunden körperpsychotherapeutischer Praxis mit Klienten ebenso wie insgesamt 150 Supervisionsstunden (davon mindestens 75 Supervisionsstunden durch einen erfahrenen Körperpsychotherapeuten).
Ebenfalls sollte eine Abschlussarbeit erfolgen in schriftlicher als auch in praktischer Form, die zeigt, wie ein Student der KPT die Wirkungsweise der Körperpsychotherapie sowohl für seine Praxis als auch für sich selbst versteht.
Nach positivem Bescheid über Ihren Antrag erhalten Sie eine Mitgliedschaftsurkunde und ein Lastschriftformular für die Mitgliedschafts-Jahresgebühr. Diese beträgt Euro 210.–. Davon werden zurzeit 53% an die EABP für Tätigkeiten auf europäischer und internationaler Ebene abgeführt.
Infos über die genaue Organisationsform und inhaltliche Arbeit der EABP siehe: https://koerperpsychotherapie-dgk.de/linkskooperationen
Antragsformulare (pdf) | Ethikrichtlinien
>> Download – Kriterien für eine DGK-Mitgliedschaft (pdf)
2. Organisatorische Mitgliedschaft
– Für Organisationen, Trainingsinstitute und Vereine, die auf dem Gebiet der Körperpsychotherapie
arbeiten und von deren zahlenden Mitgliedern mindestens zwei volles DGK–Mitglied mit ganzem
Beitrag sind.
– Beitragshöhe: 210,— €/Jahr
Sie erhalten alle Infos und Rundmails der DGK, Einladungen zu Fachtagungen und zur
Mitgliederversammlung. Sie haben aktives Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.
Ihre Organisation steht auf der DGK–Homepage.
>> Antrag 2024
3. Kandidaten- Mitgliedschaft
– Für Menschen, die schon mindestens 3 Jahre in einer (von der DGK/EABP bzw. äquivalent)
anerkannten körperpsychotherapeutischen Ausbildung sind, aber noch nicht die vollen
Anforderungen (z.B. 4 Jahre Dauer oder Arbeitsstunden und Supervision nach der Ausbildung)
erfüllen, maximal für die Dauer von 5 Jahren
– Beitragshöhe: 95,–€/Jahr
Sie erhalten alle Infos und Rundmails der DGK, Einladungen zu Fachtagungen und zur
Mitgliederversammlung. Sie stehen als Kandidat/in für die Mitgliedschaft auf der Homepage der DGK und
EABP. Sie haben kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung. Sie erhalten Ermäßigungen für
DGK/EABP-Fachtagungen und –Kongresse.
>> Antrag 2024
4. Studentische Mitgliedschaft
– Beginn der Mitgliedschaft vor Vollendung des 28. Lebensjahres, maximale Dauer 5 Jahre
a) für Teilnehmer/innen an körperpsychotherapeutischen Ausbildungen
b) für Studierende medizinischer, psychologischer und sozialwissenschaftlicher Fächer,
– Beitragshöhe: 30,– €/Jahr
Sie erhalten alle Infos und Rundmails der DGK, Einladungen zu Fachtagungen und zur
Mitgliederversammlung. Sie haben kein Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung. Sie erhalten
Ermäßigungen für DGK/EABP-Fachtagungen und Kongresse.
>> Antrag 2024
5. Assoziierte Mitgliedschaft
– Für Menschen, die sich der Körperpsychotherapie verbunden fühlen und mindestens 2 Jahre lang
eine DGK/EABP (oder äquivalent) anerkannte Ausbildung in Körperpsychotherapie durchgeführt
haben.
– Beitragshöhe: 50,– €/Jahr
Sie erhalten alle Infos und Rundmails der DGK, Einladungen zu Fachtagungen und zur
Mitgliederversammlung. Sie haben kein Stimmrecht. Sie erhalten keine Ermäßigung für DGK/EABP-
Fachtagungen und –Kongresse.
>> Antrag 2024
Bei Fragen zu den Mitgliedschaften wenden Sie sich bitte an
Sitz der DGK: Berlin, Anschrift: DGK, c/o Manfred Thielen, Crellestr. 14, D-10827 Berlin
Vorstand:
Stefan Ide, Berlin – 1. Vorsitzender
Bettina Schroeter, Berlin (2. Vorsitzende)
Dr. Manfred Thielen (Finanzen)
Sekretariat: Axel Schulz, Kassel, Tel.: ++49 (0)561-28 6 13 67
Hellmut-v.-Gerlach-Str. 8, D-34121 Kassel
Telefonabend dienstags 18.00 bis 19.00 Uhr
eMail:
DGK-Konto
GLS-Bank, Bochum
IBAN DE07 4306 0967 1228 541000
BIC: GENODEM1GLS
Nr. 1228541000